Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 5 K 394/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Betriebsaufgabe durch Übereignung eines zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter des Besitzunternehmens gehörenden Grundstücks unter Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Keine Betriebsaufgabe durch Übereignung eines zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter des Besitzunternehmens gehörenden Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs - Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1995
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt beendet nicht die Betriebsaufspaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Betriebsaufspaltung: Keine Beendigung bei Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 5 K 394/99
- BFH, 18.10.2001 - VIII R 25/01
- BFH, 05.02.2002 - VIII R 25/01
Papierfundstellen
- DB 2002, 177
- EFG 2001, 1609
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86
Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81
Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.08.1983 - VIII R 170/78
Ertragsteuerliche Folgen der Schenkung eines Betriebsgrundstücks bei weiterer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86
Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 24.02.2000 - IV R 62/98
Personelle Verpflechtung bei Betriebsaufspaltung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 21.01.1999 - IV R 96/96
Personelle Verflechtung bei Betriebsaufspaltung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 16.12.1988 - III R 113/85
Zum Vorbehaltsnießbrauch an einem durch den Nießbraucher unverändert betrieblich …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.09.1989 - X R 140/87
Schenkweise Übertragung eines bebauten Betriebsgrundstücks unter Vorbehalt eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.09.1992 - IV R 39/90
Rechtsfolgen einer finanzbehördlichen Auskunft
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Rechtsprechung
FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99 U |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
UStG § 10 Abs. 1 S. 3
Entgelt von Dritter Seite - datenbank.nwb.de
Umsatzsteuer: - Entgelt von Dritter Seite
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 22.07.1999 - V R 74/98
Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein
Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
Zuschüsse eines Dritten sind dann zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung, wenn a) der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat oder b) die Zahlung in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Leistungsempfänger geleistet wird oder c) die Zahlung zumindest überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers erfolgt (…ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.06.1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155; vom 22.07.1999 V R 74/98, BFH / NV 2000, 240; Lange, UR 1994, 413 ff; Gröpl, DStZ 1998, 113 ff). - EuGH, 22.11.2001 - C-184/00
Office des produits wallons
Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
Ebenso ist ein Zuschuss als Entgelt in die Besteuerungsgrundlagen einzubeziehen, wenn die Zahlung der Subvention an den Leistenden diesem objektiv gesehen die Erbringung der Dienstleistung zu einem niedrigeren Preis als dem ermöglicht, den er ohne Subvention verlangen müsste (vgl. EUGH-Urteil vom 22.11.2001, Rs C- 184/00, HFR 2002, 161). - BFH, 27.06.1996 - V R 35/95
Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite
Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
Zuschüsse eines Dritten sind dann zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung, wenn a) der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat oder b) die Zahlung in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Leistungsempfänger geleistet wird oder c) die Zahlung zumindest überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers erfolgt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.06.1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155; vom 22.07.1999 V R 74/98, BFH / NV 2000, 240; Lange, UR 1994, 413 ff; Gröpl, DStZ 1998, 113 ff). - FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 1386/98
Entgelt von Dritter Seite
Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
Wegen ihres weiteren Vorbringens hat die Klin auf ihre Schriftsätze - auch im Parallelverfahren 5 K 1386/98 - verwiesen (Bl. 22 GA.).