Weitere Entscheidung unten: FG Münster, 29.10.2002

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 5 K 394/99   

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https://dejure.org/2001,19293
FG Baden-Württemberg, 30.05.2001 - 5 K 394/99 (https://dejure.org/2001,19293)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.05.2001 - 5 K 394/99 (https://dejure.org/2001,19293)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 5 K 394/99 (https://dejure.org/2001,19293)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Betriebsaufgabe durch Übereignung eines zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter des Besitzunternehmens gehörenden Grundstücks unter Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Betriebsaufgabe durch Übereignung eines zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter des Besitzunternehmens gehörenden Grundstücks unter Vorbehalt des Nießbrauchs - Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1995

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt beendet nicht die Betriebsaufspaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Betriebsaufspaltung: Keine Beendigung bei Grundstücksübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 177
  • EFG 2001, 1609
 
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Rechtsprechung
   FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13265
FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99 U (https://dejure.org/2002,13265)
FG Münster, Entscheidung vom 29.10.2002 - 5 K 394/99 U (https://dejure.org/2002,13265)
FG Münster, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 5 K 394/99 U (https://dejure.org/2002,13265)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.07.1999 - V R 74/98

    Städtische Zuschüsse an einen Verkehrsverein

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
    Zuschüsse eines Dritten sind dann zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung, wenn a) der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat oder b) die Zahlung in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Leistungsempfänger geleistet wird oder c) die Zahlung zumindest überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers erfolgt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.06.1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155; vom 22.07.1999 V R 74/98, BFH / NV 2000, 240; Lange, UR 1994, 413 ff; Gröpl, DStZ 1998, 113 ff).
  • EuGH, 22.11.2001 - C-184/00

    Office des produits wallons

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
    Ebenso ist ein Zuschuss als Entgelt in die Besteuerungsgrundlagen einzubeziehen, wenn die Zahlung der Subvention an den Leistenden diesem objektiv gesehen die Erbringung der Dienstleistung zu einem niedrigeren Preis als dem ermöglicht, den er ohne Subvention verlangen müsste (vgl. EUGH-Urteil vom 22.11.2001, Rs C- 184/00, HFR 2002, 161).
  • BFH, 27.06.1996 - V R 35/95

    Öffentliche Zuschüsse als Entgelt von dritter Seite

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
    Zuschüsse eines Dritten sind dann zusätzliches Entgelt für eine vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Leistung, wenn a) der Leistungsempfänger auf die Zahlung einen Rechtsanspruch hat oder b) die Zahlung in Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Leistungsempfänger geleistet wird oder c) die Zahlung zumindest überwiegend im Interesse des Leistungsempfängers erfolgt (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. BFH-Urteile vom 27.06.1996 V R 35/95, BFH/NV 1997, 155; vom 22.07.1999 V R 74/98, BFH / NV 2000, 240; Lange, UR 1994, 413 ff; Gröpl, DStZ 1998, 113 ff).
  • FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 1386/98

    Entgelt von Dritter Seite

    Auszug aus FG Münster, 29.10.2002 - 5 K 394/99
    Wegen ihres weiteren Vorbringens hat die Klin auf ihre Schriftsätze - auch im Parallelverfahren 5 K 1386/98 - verwiesen (Bl. 22 GA.).
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